Ein Unfall in Polen wird nach polnischem Recht reguliert — die ersten sechzig Minuten entscheiden darüber, wie gut Ihr Anspruch später belegt ist. Diese Checkliste gilt für Halter mit deutschem, österreichischem oder Schweizer Kennzeichen.
Die ersten Minuten am Unfallort
- Sichern und melden. Warnweste, Warndreieck, Verletzte versorgen. Notruf 112 (Polizei 997, Rettung 999). Bei Personenschaden, Streit über die Schuld, Alkoholverdacht oder Unfallflucht immer die Polizei rufen.
- Nichts unterschreiben, was Sie nicht verstehen. Ein polnisches Schuldanerkenntnis ist ein Beweismittel gegen Sie. Füllen Sie den Europäischen Unfallbericht aus — er ist zweisprachig, jede Seite kreuzt ihre Angaben an.
- Fotografieren, bevor bewegt wird. Endstellung beider Fahrzeuge, Umfeld, Bremsspuren, Kennzeichen, Schäden aus mehreren Winkeln, Versicherungsdokument des Gegners (Policennummer!), Zeugen mit Telefonnummer.
- Abschleppen dokumentieren. Firma, Zielort, Datum, Uhrzeit, Fotos vor dem Verladen. Ohne diese Daten ist später oft unklar, wo das Fahrzeug steht und wer Standgeld berechnet.
Nach dem Unfall: die richtige Reihenfolge
Erstens: Fotos und Unfallbericht an einen unabhängigen Sachverständigen — bevor die polnische Versicherung ihren eigenen Kostenvoranschlag in Złoty erstellt. Zweitens: Schadenmeldung an die Haftpflichtversicherung des Verursachers oder an deren Schadenregulierungsbeauftragten in Deutschland (Zentralruf der Autoversicherer 0800 25 026 00). Drittens: Fristen im Blick behalten — 30 Tage für den polnischen Versicherer, längstens 90 Tage (Art. 14 des polnischen Pflichtversicherungsgesetzes), drei Monate für den Beauftragten (Richtlinie 2009/103/EG, Art. 22).
Welches Recht gilt?
Polnisches Recht (Rom-II-Verordnung, Art. 4 Abs. 1). Das bedeutet: keine fiktive Abrechnung nach deutschem Muster und keine 130-%-Regel, dafür der Grundsatz der vollen Wiedergutmachung (Art. 361 § 2 KC). Reparaturkosten werden nach den Preisen des lokalen Marktes des Geschädigten bemessen (SN III CZP 32/03) — Ihre Werkstatt zu Hause, nicht die polnische Stundensatztabelle.
Was MOTOEXPERT übernimmt — und was nicht
Der Verband Internationaler Kfz-Sachverständiger MOTOEXPERT besichtigt das Fahrzeug in Polen innerhalb von 48–72 Stunden, dort, wo es steht, und erstellt ein Gutachten auf Deutsch und Polnisch mit DAT-Kalkulation in Euro. Keine Rechtsvertretung, keine rechtliche Beratung: Bei strittiger Haftung empfehlen wir einen unabhängigen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Häufige Fragen
Muss ich die polnische Polizei rufen, auch wenn nur Blech beschädigt ist?
Nicht zwingend — bei einvernehmlichem Unfallbericht genügt dieser. Bei Zweifeln an der Schuldfrage, fehlendem Versicherungsnachweis oder ausländischem Gegner ist die Polizei jedoch das bessere Beweismittel.
Kann ich mit dem beschädigten Auto nach Deutschland zurückfahren?
Nur, wenn es verkehrssicher ist. Vor der Rückfahrt sollte der Schaden fotografiert und möglichst besichtigt sein; Rückführungskosten sind bei eindeutiger Haftung grundsätzlich Teil des Schadens.
Was, wenn der Gegner keine Versicherung hat?
Dann tritt der polnische Garantiefonds UFG ein — Voraussetzung ist die Polizeimeldung.
Fotos per WhatsApp senden: +49 160 3388333 — technische Ersteinschätzung in 24 Stunden.
Weiterlesen: Entschädigung nach Verkehrsunfall in Polen · Polska wersja: odszkodowanie za wypadek w Polsce
Quellen: Rom II Art. 4 · Richtlinie 2009/103/EG Art. 21–22 · KC Art. 361 · Pflichtversicherungsgesetz Art. 14, 98 · SN III CZP 32/03. Der Verband MOTOEXPERT erbringt keine Rechtsdienstleistungen.








