Verkehrsunfall – Unfall in Polen !
Beteiligter bei einem Verkehrsunfall in Polen?
Neben Ärger und Stress nach Verkehrsunfällen in Polen ist da auch noch das Problem der fremden Sprache. Auch ist zu beachten das es bei Unfällen in Polen eine andere rechtliche Regelung gibt wie in Deutschland.
Man sollte sich bei einem Verkehrsunfall in Polen genauso Verhalten wie in Deutschland, also absichern. Erste Hilfe leisten, die Polizei rufen und Beweise sichern. Bei der Schadenabwicklung nach einem Unfall in Polen sind die Anspruchsgegner der Schädiger sowie auch dessen Haftpflichtversicherung.
Das bedeutet aber auch das man sich mit anderen Schadenposten nach einem Unfall in Polen auseinander setzen muss. So gibt es zum Beispiel für An- und Abmeldkosten nach einem Verkehrsunfall (PL) keine Erstattung. Gibt es bei einem Unfall in Polen Personenschaden so werden die Schadenposten unter Umständen ähnlich wie nach einem Unfall in Deutschland erstattet. Nach einem Verkehrsunfall in Polen werden wenn dann nur teilweise die Gerichts- und Anwaltskosten ersetzt.
Wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt der sich im polnischen Recht auskennt, sollten Sie an einem Unfall in Polenbeteiligt sein, dieser kann die Formalitäten für Sie abwickeln. Er kann Akteneinsicht in Polen (PL) nehmen und wird sich intensiv mit dem Unfall beschäftigen. So sparen Sich sich viel Zeit und Geld und haben die Rechtssicherheit.