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Verkehrsunfall im Ausland

Verkehrsunfall im Ausland (z.B. in Polen) – Schadensersatz möglich!

Bei einem Verkehrsunfall im Ausland / in Polen ist Schadensersatz möglich

 unfall


Ist nach einem Verkehrsunfall im Ausland Schadensersatz möglich?


Bei einem Unfall im Ausland (Polen) ist neben Ärger und Aufregung auch mit Verständigungsproblemen zu rechnen. Auch wenn nicht in gleicher Höhe und Voraussetzungen wie in Deutschland, haben Sie als Geschädigter die Möglichkeit Schadensersatz zu erhalten.

Bei einem Verkehrsunfall im Ausland (Polen) sollten Sie folgende Regeln beachten damit ein Schadensersatzanspruch nicht erlischt. Unterzeichnen Sie im Ausland (Polen) nie Dokumente deren Inhalt Ihnen auf Grund der Sprache unverständlich ist. Verständigen Sie bei einem Unfall im Ausland die Polizei, Schadensersatzansprüche müssen an die Haftpflichtversicherung des Schädigers gestellt werden. Schadensansprüche bzw. Unfälle im Ausland werden meist vollständig nach ausländischem Recht behandelt.

Schadensersatzansprüche nach Unfällen im Ausland (Polen) bzw. die Übernahme der Kosten von z.B. Gutachten werden teilweise nicht vollständig ersetzt oder der Ausgleich einer Wertminderung ist schwierig durch zusetzen. Es ist schwer zu sagen wie und in welchem Umfang Ansprüche auf Schadensersatz nach einem Unfall im Ausland (Polen) geltend gemacht werden können.

Am besten Sie lassen Sich nach einem Unfall im Ausland (Polen) von einem Rechtsanwalt beraten der sich im nationalen Recht auskennt bzw. die Sprache spricht um sich in die Akten einlesen zu können. Entschädigungen und Schadensersatz im Ausland fallen meist weit geringer aus wie in Deutschland. Der Grund ist die geringere Mindestdeckungssumme.

Um Missverständnissen, Ärger und eventuell hohen Kosten aus dem Wege zu gehen, sollten sich sich unbedingt rechtzeitig informieren.

 

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