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LKW Unfall

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LKW Verkehrsunfall im Ausland- LKW Unfall z.B.  in Polen, Schweiz, Österreich, Frankreich, Holland, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Spanien, Italien, Belgien

 

Durch die Reisefreiheit kann in der heutigen Zeit problemlos mit einem Fahrzeug in ein anderes Land gefahren werden. Ein LKW Verkehrsunfall im Ausland ist dagegen meistens eine ärgerliche Angelegenheit, welche häufig zu Konflikten und Problemen führt.

Dies liegt zum einen an den nationalen Bestimmungen, welche häufig einen ganz anderen Geltungsbereich besitzen. Zudem ist ein LKW Verkehrsunfall im Ausland auch für die jeweilige Versicherung nicht immer eine reibungslose Sache. Doch mit der richtigen Vorbereitung und dem passenden Verhalten nach einem LKW Verkehrsunfall im Ausland, z.B.  in Polen, Schweiz, Österreich, Frankreich, Holland, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Spanien, Italien, Belgien kann ein solches Geschehen reibungslos geklärt werden.

Bevor eine Fahrt ins Ausland gestartet wird, sollte eine grüne Versicherungskarte beantragt werden. Diese dient als gesonderte Versicherung im europäischen Ausland. Besonders in osteuropäischen Ländern, sowie den Balkanstaaten ist das Mitführen einer solchen Bescheinigung zum Teil sogar Pflicht. Diese Versicherungskarte bietet eine Unfallversicherung, wenn es zum Beispiel zu einem LKW Verkehrsunfall im Ausland gekommen ist. Hier ist es ratsam sich im Vorfeld beim jeweiligen Versicherungsträger zu erkundigen.

Vor einer größeren Fahrt in ein anderes Land sollte zudem ein europäischer Unfallbericht besorgt und dieser immer im Fahrzeug geführt werden. Bei einem LKW Verkehrsunfall im Ausland ist dieser gültig. Der Unfallbogen ist nämlich in vielen Ländern der EU fast gleich strukturiert und erleichtert bei einem LKW Verkehrsunfall im Ausland die ganze Bearbeitung deutlich. Mit diesem europäischen Unfallbericht wird auch die Abwicklung bei Behörden oder der Versicherung viel einfacher. Zudem kann die Polizei vor Ort, die notwendigen Angaben eintragen und wichtige Informationen bei einem LKW Verkehrsunfall im Ausland z.B.  in Polen, Schweiz, Österreich, Frankreich, Holland, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Spanien, Italien, Belgien beisteuern.

Ist es zu einem LKW Verkehrsunfall im Ausland gekommen, muss der Unfallbericht unbedingt diese Angaben besitzen: Das Datum und die genaue Uhrzeit des Geschehens, die Anschrift, sowie Namen von Zeugen vor Ort. Dazu müssen Angaben über verletzte Personen (falls zutreffend) gemacht werden. Bei einem LKW Verkehrsunfall im Ausland sind außerdem die Daten der jeweiligen Versicherung notwendig. Dazu dürfen auch Angaben zum Fahrzeug und dem Kennzeichen nicht fehlen. Beim LKW Verkehrsunfall im Ausland müssen außerdem genaue Details zu sichtbaren Schäden aufgenommen werden. Eine Unfallskizze ist in vielen Fällen dabei sehr hilfreich. Ganz wichtig ist bei einem LKW Verkehrsunfall im Ausland  z.B.  in Polen, Schweiz, Österreich, Frankreich, Holland, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Spanien, Italien, Belgien den ausgefüllten Bericht zum Schluss noch eigenhändig zu unterschreiben, damit dieser gültig ist.

Wird eine Fahrt in ein anderes Land unternommen, rechnet man zwar nicht damit, dass es zu einem Verkehrsunfall kommen kann, doch trotzdem ist es nicht verkehrt dafür gut gerüstet zu sein. Gerade im dichten Verkehr kommt es schnell mal zu Auffahrunfällen oder auf Parkplätzen zu unschönen Remplern. Bei einem LKW Verkehrsunfall im Ausland gelten häufig andere Zuständigkeitsbereiche wie im heimischen Land. Auch kleine Unfallschäden sollten daher lieber der ansässigen Polizei gemeldet werden, um nicht den Versicherungsschutz zu verlieren. Sind beim LKW Verkehrsunfall im Ausland zudem Personen verletzt worden, muss neben der Polizei auf jeden Fall der Rettungsdienst benachrichtigt werden, um den Personen medizinische Hilfe zu geben. Im europäischen Raum gibt es eine einheitliche Notrufnummer mit der 112. Diese kann bei einem LKW Verkehrsunfall im Ausland benachrichtigt werden, um Hilfe zu bekommen.

Tritt ein LKW Verkehrsunfall im Ausland ein, muss allerdings nicht immer gleich die Polizei gerufen werden, denn wenn es sich zum Beispiel um Bagatellschäden handelt, die einen Schadenwert unter 1.000 Euro haben, reicht in den meisten Fällen eine Beweissicherung. Die meisten Autoversicherungen akzeptieren diese Auswertungen in der Regel. Ist dagegen bei einem LKW Verkehrsunfall im Ausland ein höherer Schaden entstanden oder sind Personen verletzt, muss auf jeden Fall die Polizei benachrichtigt werden. Auch wenn der jeweilige Unfallgegner seine persönlichen Daten nicht preisgeben will, sollte Unterstützung angefordert werden.

Nach einem LKW Verkehrsunfall im Ausland  z.B.  in Polen, Schweiz, Österreich, Frankreich, Holland, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Spanien, Italien, Belgien muss der jeweilige Verursacher unbedingt seinen Pflichten nachkommen, denn dazu ist er nach den Allgemeinen gültigen Bedingungen verpflichtet. Dazu muss beim LKW Verkehrsunfall im Ausland unverzüglich die Versicherung über den Schaden informiert werden, damit die Haftpflichtversicherung einspringen kann. Wird der eigene Schaden bei der Versicherung gemeldet, ist die zuständige Kaskoversicherung zu informieren. Dem Verursacher steht es dann frei, den entstandenen Schaden selbst zu bezahlen oder dafür die Versicherung in Anspruch zu nehmen.

Nach einem LKW Verkehrsunfall im Ausland besteht zudem das Recht auf einen Anwalt, wenn die Versicherung den Schaden nicht übernehmen will. Dies ist häufig der Fall, wenn es um Streitigkeiten bezüglich eines Haftpflichtschadens geht. Liegt keine eigene Schuld bei einem LKW Verkehrsunfall im Ausland  z.B.  in Polen, Schweiz, Österreich, Frankreich, Holland, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Spanien, Italien, Belgien vor, sollte unbedingt Unterstützung eingeholt werden. Aber auch wenn beim Unfall eine Mitschuld besteht, kann der Rechtsanwalt durchaus helfen und die eigene Position verbessern. Außerdem ist ein Kontakt zur gegnerischen Versicherung wichtig, damit Forderungen entsprechend durchgesetzt werden können.

Nach einem Unfall im Ausland sind viele erstmals unsicher und wissen nicht genau was zu tun ist. Hinzu kommen häufig die Sprachbarrieren, so dass eine Schadenregulierung nicht immer einfach ausfällt. Doch in den meisten Fällen klappt das Zusammenspiel mit der Versicherung und der Schaden wird übernommen.

 

LKW Verkehrsunfall im Ausland- LKW Unfall z.B.  in Polen, Schweiz, Österreich, Frankreich, Holland, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Spanien, Italien, Belgien