Verkehrsunfall in Polen
Kurz-Gutachten
Ein Schaden der bis zu 750,00 € hoch ist, wird auch Klein- Bzw. Bagatellschaden genannt.
Der Geschädigte kann oft nicht erkennen, ob es sich bei dem Unfall,der sich beispielsweise in Polen ereignet hat, um einen Bagatellschaden oder einen größeren Schaden handelt. Es kann also vorkommen, dass ein Schaden, der auf dem ersten Blick recht klein erscheint, doch ein erheblicher Schaden ist.
Die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers möchte oft einen einfachen Kostenvoranschlag bei der Kfz-Werkstatt erstellen lassen. Dieser ist aber ohne Lichtbilder und Schadenbeschreibung. Somit hat es keine ausreichende Beweisfunktion. Meist fehlen hier auch Angaben zu Wertminderung und Nutzungsausfall.
So ist es im Sinne des Geschädigten, ein Kurzgutachten erstellen zu lassen. Dies wird wie ein Gutachten erstellt, mit ausreichend Beweissicherungsmaterial. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Kosten ähnlich wie beim Kostenvoranschlag sind und somit i.d.R. von der Versicherung übernommen werden.
Haben Sie Fragen zu einem Kurz-Gutachten oder sind sich noch unsicher wie Sie vorgehen sollen?
Dann rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!