Blog

KFZ-Schaden Gutachter oder Werkstatt

motoexpert

Ohwe! Der Unfall ist passiert und der Ärger da. Was nun? Beim KFZ-Schaden Gutachter oder Werkstatt – eine Frage, die sich viele Unfallbeschädigten stellen und für sich nach einer Antwort suchen. Welche Unterschiede ergeben sich, wenn ein KFZ-Schaden Gutachter oder Werkstatt hinzugezogen wird?

 

Wer den Weg über den Gutachter wählt, der muss sich hinsichtlich der Kostenerstattung von seiner Versicherung keine Sorgen machen. Wer einen Gutachter beauftragt, der wird den KfZ-Schaden von diesen aufnehmen und bewerten lassen. Ein Sachverständiger kommt hier in der Regel vor Ort und begutachtet den Unfallschaden. Er listet sämtliche Schäden und deren Kosten für die Reparatur auf. Dieses Gutachten und der Kostenvoranschlag werden bei der Versicherung eingereicht. Diese erstattet den Reparaturbetrag in der Regel und der Unfallgeschädigte kann nun den KfZ Schaden beheben lassen.

 
Wer hingegen mit seinem KfZ- und Unfallschaden zur Werkstatt geht, der reicht in der Regel die Rechnung der Reparatur bei der Versicherung zur Kostenübernahme ein. Hier obliegt es dem Geschädigten, ob er eine reguläre Kfz Werkstatt aufsucht oder zu einer Vertragswerkstatt geht. Der Schaden wird bereits im Vorfeld behoben. Die Rechnung besteht und wird anschließend eingereicht. Während beim Aufsuchen eines Gutachters dieser zuvor den Schaden erhebt, einen Kostenvorschlag erhält und anschließend erfolgt die Reparatur.

 

Bei Fragen zum KFZ-Schaden Gutachter oder Werkstatt werden in der Regel bei Reparaturschäden von unter 800 Euro keine Gutachter aufgesucht, sondern der Schaden wird direkt und unmittelbar von einer beauftragten Werkstatt behoben. Wird der Schaden jedoch höher veranschlagt, so wird in der Regel ein Gutachten gefordert. Am besten spricht man im Vorfeld kurz mit seiner Versicherung über das gewünschte vorgehen. Denn bei Fragen zum KFZ-Schaden Gutachter oder Werkstatt ist eine vorherige Absprache mit der kostenübernehmenden Versicherung immer hilfreich. In Absprache und gemeinsamer Zustimmung lassen sich Probleme bei der Kostenerstattung und -übernahme im Vorfeld aus dem Weg räumen. Denn wenn ein Schaden durch eine Werkstatt behoben wird, die Versicherung aber eine günstigere Werkstatt als Vertragspartner hat, so kann damit gerechnet werden, dass auch nur der geringere Betrag zurück erstattet wird. Mit einem  KFZ-Schaden Gutachter ist man auf der sicheren Seite.

Autounfall in Polen ?

Die Rechtslage in Polen ist anders als in Deutschland. Wir beraten Sie gerne.