Als spezialisiertes Netzwerk von Kfz-Sachverständigen bietet MotoExpert Poland umfassende Expertise in den Bereichen Fahrzeugbewertung, Gebrauchtwagenprüfung, Kraftfahrzeugexpertise, Fahrzeugunfallanalyse und mehr. Wir unterstützen Autobesitzer in Deutschland und Polen nach Unfällen dabei, ihre Ansprüche unabhängig und kompetent durchzusetzen.
Unser Ziel ist es, Ihnen als Kfz-Sachverständiger verlässliche und fachliche Wertgutachten für Autos, technische Fahrzeugbegutachtung sowie präzise Gebrauchtwagenankauf-Bewertungen zur Verfügung zu stellen. Mit unserem internationalen Netzwerk von Experten können wir Ihnen diese Leistungen in beiden Ländern anbieten.
Wichtigste Erkenntnisse:
- MotoExpert Poland ist Spezialist für umfassende KFZ-Gutachter-Leistungen
- Wir bieten unsere Expertise in Deutschland und Polen an
- Unabhängige und kompetente Unterstützung für Autobesitzer nach Unfällen
- Fahrzeugbewertungen, Gebrauchtwagenprüfungen und technische Gutachten
- Internationales Netzwerk von Kfz-Sachverständigen
Über MotoExpert – Netzwerk Internationaler Kfz-Sachverständiger
MotoExpert ist ein Netzwerk von internationalen Kfz-Sachverständigen, das sich der Unterstützung von Autobesitzern in verschiedenen Ländern verschrieben hat. Laut den Angaben gemäß § 5 TMG ist MotoExpert im Besitz von Christoph Miskiewicz und hat seinen Sitz in Nürnberg, Deutschland.
Inhaberschaft und Kontaktdetails
Als MotoExpert Netzwerk bieten wir unsere Expertise nicht nur in Deutschland, sondern auch in Polen an. Unser Unternehmen ist Mitglied im Verband Internationaler Kfz-Sachverständiger MOTOEXPERT in Kielce, Polen. Darüber hinaus sind wir Inhaber der Wort-/Bildmarke, die in beiden Ländern eingetragen ist.
Aufsichtsverband und Markenrechte
Mit unserer Inhaberschaft und unseren Kontaktdetails stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Unsere Arbeit unterliegt der Aufsicht durch den entsprechenden Aufsichtsverband, was für unsere Kunden Sicherheit und Qualität garantiert.
KFZ GUTACHTER LEISTUNGEN MOTOEXPERT POLAND
MotoExpert bietet ein umfassendes Spektrum an Kfz-Gutachter-Leistungen an. Dazu gehören Unfallschadengutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden, Fahrzeugbewertungen sowie technische Gutachten, z.B. zu Autogasanlagen oder Motorschäden. Als erfahrener Kfz-Sachverständiger erstellt MotoExpert unabhängige und fachliche Expertisen, um Autobesitzern nach einem Unfall bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu unterstützen.
Unfallschadengutachten
MotoExpert erstellt detaillierte Unfallschadengutachten, die sowohl für Haftpflicht- als auch für Kaskoschäden verwendet werden können. Diese Gutachten dienen als Grundlage, um die Ansprüche des Geschädigten gegenüber der Versicherung geltend zu machen.
Fahrzeugbewertungen
Neben Unfallschadengutachten bietet MotoExpert auch umfassende Fahrzeugbewertungen an. Dabei wird der Zustand und der Wert eines Fahrzeugs unabhängig und objektiv bewertet, um beispielsweise beim Gebrauchtwagenankauf oder bei Versicherungsfällen die richtigen Entscheidungen treffen zu können.
Technische Gutachten
Darüber hinaus erstellt MotoExpert technische Gutachten zu verschiedenen Aspekten rund um Kraftfahrzeuge. Dazu zählen unter anderem Begutachtungen von Autogasanlagen, Motorschäden oder der Zustand von Fahrzeugen nach Unfällen.
Erforderlichkeit eines Anwalts bei Verkehrsunfällen in Polen
Bei Verkehrsunfällen in Polen ist in der Regel die Beauftragung eines Anwalts erforderlich. Im Vergleich zum deutschen Recht gibt es erhebliche Unterschiede im polnischen Schadensersatzrecht.
Unterschiede zum deutschen Schadensersatzrecht
Die Regularien beim Schadensersatz unterscheiden sich stark zwischen Deutschland und Polen. So sind beispielsweise die Bestimmungen zur Haftung des Schädigers, zur Rentenhöhe und zur Verjährung von Ansprüchen oft nicht vergleichbar.
Kostentragung und Rechtsschutzversicherung
Oftmals werden die Anwaltskosten in Polen nicht von der Versicherung übernommen. Daher muss der Geschädigte diese Kosten selbst tragen oder über eine Rechtsschutzversicherung abdecken lassen. Die Beauftragung eines erfahrenen Anwalts ist daher in den meisten Fällen unumgänglich, um die Ansprüche durchzusetzen.
Vorgehen nach einem Verkehrsunfall in Polen
Nach einem Verkehrsunfall in Polen sind einige wichtige Schritte zu beachten, um die Ansprüche des Geschädigten erfolgreich durchzusetzen. Zunächst muss der Schaden bei der eigenen Versicherung, der sogenannten OC-Versicherung, gemeldet werden.
Schadenanzeige bei der eigenen Versicherung
Die Meldung des Schadens bei der eigenen Versicherung ist ein wichtiger erster Schritt. Hier werden alle relevanten Informationen zum Unfallhergang und den entstandenen Schäden erfasst. Die Versicherung leitet dann das weitere Verfahren ein.
Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen
Um den entstandenen Schaden fachlich zu begutachten und die Schadenshöhe zu ermitteln, ist die Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen wie MotoExpert erforderlich. Dieser erstellt ein detailliertes Gutachten, das später der gegnerischen Versicherung übermittelt wird.
Informieren der gegnerischen Versicherung
Nachdem der Schaden bei der eigenen Versicherung gemeldet und ein Sachverständigengutachten erstellt wurde, muss die gegnerische Versicherung, also die OC-Versicherung des Unfallverursachers, über den Vorfall informiert werden. Hierzu werden die relevanten Unterlagen übermittelt.
Beantragung der Akteneinsicht
Zusätzlich zu den Informationen vom Sachverständigen und den Meldungen an die Versicherungen ist es wichtig, einen Antrag auf Akteneinsicht bei der zuständigen polnischen Polizeidienststelle zu stellen. Damit können weitere Beweismittel wie das offizielle Unfallprotokoll eingeholt werden.
Gesetzliche Grundlagen in Polen
Die gesetzlichen Grundlagen für die Regulierung von Verkehrsunfällen in Polen basieren auf zwei wesentlichen Säulen: der Kraftfahrzeug-Haftpflichtrichtlinie der EU und dem polnischen Zivilgesetzbuch (Polnisches Zivilgesetzbuch, ZGB).
Kraftfahrzeug-Haftpflichtrichtlinie der EU
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtrichtlinie der Europäischen Union legt die Rahmenbedingungen für die Kfz-Haftpflichtversicherung fest. Sie gilt für alle Länder innerhalb der EU sowie für Staaten im Grüne-Karte-System, zu denen auch Polen gehört. Diese Richtlinie bildet somit die grundlegende versicherungsrechtliche Basis für Verkehrsunfälle mit Auslandsbezug.
Polnisches Zivilgesetzbuch (ZGB)
Neben der EU-Richtlinie regelt das Polnische Zivilgesetzbuch (ZGB) die materiellen Anspruchsgrundlagen für den Schädiger bei einem Verkehrsunfall in Polen. Dazu gehören beispielsweise Bestimmungen zum gesetzlichen Zinssatz bei Verzug oder zum Direktanspruch der polnischen Haftpflichtversicherung gegen den Unfallverursacher.
Anwalt mit Erfahrung im polnischen Verkehrsunfallrecht
Da das polnische Verkehrsunfallrecht erhebliche Unterschiede zum deutschen Recht aufweist, ist es ratsam, einen Anwalt mit Expertise in diesem Bereich zu beauftragen. Der Anwalt sollte fließend Polnisch sprechen, Fachanwalt für Verkehrsrecht sein und sowohl die Regelungen in Polen als auch in Deutschland kennen. Auch wenn eine Klage in Deutschland möglich ist, erweist sich die Abwicklung mit einem erfahrenen polnischen Verkehrsrechtsanwalt meist als vorteilhaft.
Erforderliche Qualifikationen eines Anwalts | Vorteile der Beauftragung eines erfahrenen polnischen Verkehrsrechtsanwalts |
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„Die Beauftragung eines Anwalts mit Erfahrung im polnischen Verkehrsunfallrecht ist in den meisten Fällen unerlässlich, um die Ansprüche des Geschädigten bestmöglich durchzusetzen.”
Konstellationen bei Verkehrsunfällen in Polen
Je nach Konstellation der an einem Verkehrsunfall in Polen Beteiligten gelten unterschiedliche Zuständigkeiten und Rechtsgrundlagen. Sind beide Unfallbeteiligte Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, kommt in der Regel deutsches Recht zur Anwendung.
Deutscher und polnischer Beteiligter in Polen
Bei einem Unfall zwischen einem Deutschen und einem Polen in Polen kann der Geschädigte aber auch die ausländische Versicherung in Deutschland verklagen. In diesem Fall ist das polnische Recht relevant.
Deutscher und polnischer Beteiligter in Deutschland
Findet der Unfall zwischen einem Deutschen und einem Polen in Deutschland statt, sind die deutschen Gerichte zuständig, aber es besteht auch die Möglichkeit, vor einem polnischen Gericht Klage zu erheben.
Wichtigste Versicherungen in Polen
In Polen werden Kfz-Haftpflichtversicherungen als OC-Versicherungen bezeichnet. Die wichtigsten Anbieter auf dem polnischen Markt sind Unternehmen wie PZU SA, Warta, HDI, Link 4, AVIVA, Hestia, Compensa, Allianz, Generali und TUW MTU.
OC-Versicherungen
Die OC-Versicherung, auch bekannt als Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, ist in Polen gesetzlich vorgeschrieben. Sie kommt zum Tragen, wenn ein Verkehrsunfall verursacht wird und Schäden an Dritten entstehen. Die OC-Versicherung übernimmt dann die Regulierung der Schäden gegenüber dem Geschädigten.
Aufsichtsbehörde und Ansprechpartner
Für die Versicherungsaufsicht in Polen ist das Finanzministerium in Warschau zuständig. In der Praxis gestaltet sich die Kontaktaufnahme mit der Aufsichtsbehörde jedoch oft als schwierig. Daher ist es ratsam, direkt mit der jeweiligen OC-Versicherung oder dem Schadensregulierungsbeauftragten Kontakt aufzunehmen, um Fragen oder Anliegen zu klären.
Beweissicherung und Beweismittel
Bei Verkehrsunfällen in Polen müssen Unfälle grundsätzlich bei der zuständigen Polizeidienststelle angezeigt werden. Der Geschädigte kann anschließend eine Kopie des polizeilichen Unfallprotokolls mit den wichtigsten Informationen wie Unfallbeteiligte, Versicherungen und Schadenshergang beantragen. Weitere Beweismittel wie Zeugenaussagen, Fotos oder ein Sachverständigengutachten können ebenfalls angefordert werden.
Polizeiliche Anzeige
Um den Unfall polizeilich zu dokumentieren und wichtige Informationen zur Beweissicherung zu erhalten, ist es erforderlich, den Verkehrsunfall in Polen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Der Geschädigte erhält daraufhin eine Kopie des Unfallprotokolls, das als Grundlage für weitere Schritte dient.
Beweismittel zum Schadenshergang
Neben dem Unfallprotokoll können zusätzliche Beweismittel wie Zeugenaussagen, Fotos oder ein Sachverständigengutachten angefordert werden. Diese Unterlagen dokumentieren den genauen Unfallhergang und unterstützen die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der gegnerischen Versicherung.
Antrag auf Akteneinsicht
Um weitere relevante Informationen zum Unfall zu erhalten, kann der Geschädigte auch einen Antrag auf Akteneinsicht bei der Polizei stellen. Hierbei können zusätzliche Akten und Unterlagen eingesehen werden, die für die Beweissicherung von Bedeutung sind.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bei Verkehrsunfällen in Polen in der Regel die Beauftragung eines erfahrenen Anwalts und eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen wie MotoExpert erforderlich ist. Dies liegt an den erheblichen Unterschieden im polnischen Schadensersatzrecht im Vergleich zu Deutschland.
MotoExpert, als Teil eines internationalen Netzwerks von Kfz-Sachverständigen, bietet Autobesitzern in solchen Fällen kompetente Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche an. Unser Ziel ist es, Geschädigten nach einem Verkehrsunfall in Polen unabhängige und fachliche Expertise zur Verfügung zu stellen, um ihre Rechte bestmöglich zu wahren.
Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der KFZ-Gutachter-Leistungen sind wir der ideale Partner, um Autobesitzer bei Unfällen in Polen zu unterstützen. Gemeinsam mit einem erfahrenen Anwalt können wir sicherstellen, dass unsere Mandanten die für sie bestmögliche Lösung erhalten.