MOTOEXPERT POLAND ist Ihr zuverlässiger Partner für die Bewertung von Unfallschäden in Deutschland. Unsere Experten erstellen professionelle Kfz-Schadensgutachten nach Unfällen, die in Deutschland passiert sind. Wir bieten eine ganzheitliche Lösung für die Schadensregulierung, von der Fahrzeugbewertung bis hin zur Unterstützung bei der Abwicklung mit der Versicherung. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Fachwissen stellen wir sicher, dass Sie Ihren Schaden schnell und unkompliziert regulieren können.
Wichtige Erkenntnisse
- MOTOEXPERT POLAND ist Ihr zuverlässiger Partner für die WYCENA SZKODY PO WYPADKU W NIEMCZECH
- Wir erstellen professionelle Kfz-Schadensgutachten für Unfälle in Deutschland
- Unsere ganzheitliche Lösung umfasst die gesamte Schadensregulierung
- Mit unserer Expertise können Sie Ihren Schaden schnell und unkompliziert abwickeln
- Wir bieten Fahrzeugbewertung und Unterstützung bei der Versicherung
Einleitung
Wenn ein Unfall in Polen passiert, ergeben sich für deutsche Verkehrsteilnehmer oft viele Fragen: Wann kommt die Polizei, wie wird der Schaden reguliert, braucht man noch die Grüne Karte und wie kann der ADAC helfen? Diese Punkte sind wichtig, um den Schaden nach einem Unfall in Polen professionell abzuwickeln.
Nach einem Autounfall in Polen entstehen oft Fragen
Eine professionelle Schadensregulierung nach einem Unfall in Polen ist entscheidend, um den Schaden schnell und reibungslos zu regulieren. Da in Polen andere gesetzliche Bestimmungen gelten, ist es ratsam, sich von Experten beraten zu lassen. Nur so können Fehler vermieden und alle Ansprüche geltend gemacht werden.
Wichtigkeit einer professionellen Schadensregulierung
Eine professionelle Schadensregulierung nach einem Unfall in Polen ist entscheidend, um den Schaden schnell und reibungslos zu regulieren. Da in Polen andere gesetzliche Bestimmungen gelten, ist es ratsam, sich von Experten beraten zu lassen. Nur so können Fehler vermieden und alle Ansprüche geltend gemacht werden.
An der Unfallstelle
Direkt nach einem Unfall in Polen ist es wichtig, die Unfallstelle abzusichern und Verletzten erste Hilfe zu leisten. Rufen Sie die Polizei, um den Unfall aufnehmen zu lassen. Notieren Sie die Daten des Unfallgegners, insbesondere dessen Kfz-Haftpflichtversicherung.
Wichtige Telefonnummern für Notfälle in Polen
Für Notfälle in Polen sind folgende Telefonnummern wichtig: Polizei: 997, Rettungskräfte: 999, europaweite Notrufnummer: 112. Zusätzlich können Sie den Abschleppdienst des ADAC unter +49 89 22 22 22 oder die Zentralrufnummer der Autoversicherer unter 0800 2 50 26 00 aus Deutschland oder +49 403 00 33 03 00 aus dem Ausland anrufen.
Europäischen Unfallbericht ausfüllen
Füllen Sie den mehrsprachigen Europäischen Unfallbericht aus, um die Daten der Unfallbeteiligten, deren Versicherungen und Zeugen zu dokumentieren. Fotografieren Sie zusätzlich die Unfallstelle, um Beweise zu sichern.
Grüne Karte und Kfz-Versicherung
Die Grüne Versicherungskarte ist in Polen nicht mehr Pflicht, kann aber bei der Unfallabwicklung hilfreich sein. Wir empfehlen daher, diese im Fahrzeug mitzuführen.
Grüne Karte nicht mehr erforderlich, aber hilfreich
Obwohl die Grüne Karte in Polen nicht mehr zwingend erforderlich ist, kann sie den Prozess der Schadenregulierung erleichtern. Bewahren Sie sie daher für den Notfall auf.
Unfallmeldung bei eigener Kfz-Haftpflichtversicherung
Melden Sie den Unfall zeitnah Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese kann Ihnen bei der Regulierung des Schadens wertvolle Unterstützung bieten.
Wer zahlt den Schaden?
Schadenersatzansprüche müssen direkt bei der gegnerischen Versicherung in Polen oder beim Regulierungsbeauftragten der polnischen Haftpflichtversicherung in Deutschland geltend gemacht werden. Den zuständigen Regulierungsbeauftragten können Sie über den Zentralruf der Autoversicherer erfragen.
Verjährungsfristen beachten
In Polen verjähren Schadenersatzansprüche nach drei Jahren. Die polnische Versicherung oder der Regulierungsbeauftragte in Deutschland müssen den Fall spätestens drei Monate nach Meldung bearbeiten. Andernfalls kann die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe eingeschaltet werden.
Sachverständigengutachten und Kostenvoranschlag
Ein Sachverständigengutachten oder Kostenvoranschlag sind unverzichtbare Grundlagen für die Schadensregulierung. Sie dokumentieren die notwendigen Reparaturen und deren Kosten. Der Gutachter sollte sorgfältig ausgewählt werden, da die Versicherung den Geschädigten keinen Gutachter aufzwingen darf.
Unverzichtbare Grundlage für Schadensliquidation
Diese Gutachten liefern die maßgebliche Basis für die Regulierung des Unfallschadens. Sie geben detailliert Auskunft über den Umfang der erforderlichen Reparaturen und die damit verbundenen Kosten. Nur so kann die Versicherung eine faire Entschädigung leisten.
Gutachter sorgfältig auswählen
Bei der Wahl des Gutachters haben Sie als Geschädigter freie Hand. Lassen Sie den Schaden von einem Sachverständigen Ihrer Wahl professionell begutachten, um eine solide Basis für die Schadensregulierung zu haben. Die Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter aufzwingen.
Reparaturkosten und Totalschaden
Sie können den Schaden entweder reparieren und die Rechnung bei der Haftpflichtversicherung einreichen oder den fiktiven Schaden basierend auf einem Gutachten oder Kostenvoranschlag abrechnen. Das polnische Recht sieht die Begleichung der Brutto-Reparaturkosten vor.
Fiktive Abrechnung nach Gutachten möglich
Bei der fiktiven Abrechnung können Sie den Schaden ohne tatsächliche Reparatur regulieren lassen. Hierfür erstellen wir als Experten ein fundiertes Gutachten, das die notwendigen Reparaturmaßnahmen und deren Kosten dokumentiert. Diese können Sie dann direkt bei der Versicherung geltend machen.
Totalschadensberechnung nach polnischem Recht
Liegt ein Totalschaden vor, wenn die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs am Tag des Unfalls um 100% übersteigen, hat die Versicherung die Differenz zwischen Fahrzeugwert vor und nach dem Unfall zu ersetzen. Auch hier versucht die Versicherung oft, den Auszahlungsbetrag möglichst gering zu halten.
Wertminderung und Mietwagen
Neben den Reparatur- oder Totalschadenskosten haben Sie auch Anspruch auf Erstattung der Wertminderung Ihres Fahrzeugs nach polnischem Recht. Die Versicherung muss diese Wertminderung Ihres Fahrzeugs ersetzen, da der Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung des Marktwerts führt.
Wertminderungsanspruch auch nach polnischem Recht
Trotz der Reparatur bleibt Ihr Fahrzeug in der Regel weniger wert als vor dem Unfall. Diesen Wertverlust müssen Sie nicht selbst tragen, sondern können ihn von der gegnerischen Versicherung ersetzt bekommen. Auch nach polnischem Recht haben Sie einen Anspruch auf Erstattung der Wertminderung.
Mietwagenkosten nur in Ausnahmefällen erstattungsfähig
Die Versicherung muss grundsätzlich auch die Kosten für einen Mietwagen erstatten, der für die Dauer der Reparatur oder bis zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs genutzt wird. Die polnische Rechtsprechung ist hier jedoch sehr restriktiv und lässt Mietwagenkosten nur in Ausnahmefällen, z.B. bei beruflicher Nutzung, zu. Daher ist es wichtig, die Notwendigkeit eines Mietwagens gut zu begründen.
WYCENA SZKODY PO WYPADKU W NIEMCZECH – MOTOEXPERT POLAND
Przy MOTOEXPERT POLAND możecie liczyć na profesjonalne ustalenie szkód i ich regulację po wypadku w Niemczech. Nasi eksperci opracowują staranne ekspertyzy dotyczące powstałych szkód i wspierają Was w załatwianiu formalności z ubezpieczycielem.
Professionelle Schadensermittlung durch Experten
Nasi eksperci przeprowadzają szczegółowe oględziny pojazdu i przygotowują fachową opinię dotyczącą zakresu i kosztów naprawy. Dzięki temu macie solidną podstawę do negocjacji z ubezpieczycielem.
Angebote für Fahrzeugbewertung und Gutachten
Oferujemy Wam kompleksowe rozwiązania dla szkód powypadkowych w Niemczech. Zlećcie ocenę stanu Waszego samochodu naszym specjalistom i otrzymajcie rzetelne ekspertyzy potrzebne do uregulowania szkody. Dodatkowo wspieramy Was we wszystkich formalnościach wobec ubezpieczyciela.
Weitere Schadenspositionen
Neben den Reparatur- oder Totalschadenskosten können auch Ansprüche auf Erstattung von Nutzungsausfall und Abschleppkosten geltend gemacht werden. Leider sieht das polnische Recht jedoch keine Erstattung des Nutzungsausfalls vor.
Sachverständigenkosten und Auslagenpauschale
Die Kosten des Sachverständigen für das Gutachten sind von der Haftpflichtversicherung zu übernehmen. Eine Auslagenpauschale wird nach polnischem Recht jedoch nicht gewährt.
Personenschäden
Bei Personenschäden infolge des Unfalls hat der Geschädigte Anspruch auf Schmerzensgeld sowie Erstattung von Verdienstausfall. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von Art und Schwere der Verletzungen ab.
Schmerzensgeld und Verdienstausfall
Der Geschädigte hat ein Recht auf angemessenes Schmerzensgeld, das die erlittenen Schmerzen und Beeinträchtigungen ausgleichen soll. Die Höhe richtet sich nach Schwere und Dauer der Verletzungen.
Behandlungs- und Pflegekosten
Zusätzlich sind die Behandlungs- und Pflegekosten vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu ersetzen, soweit sie nicht bereits durch die eigene Krankenversicherung abgedeckt sind.
Fazit
Nach einem Unfall in Polen ist es wichtig, die Unfallstelle zu sichern, Verletzte zu versorgen und den Unfall bei den zuständigen Behörden zu melden. Für die Regulierung des Schadens sind ein Gutachten oder Kostenvoranschlag unerlässlich. Alle Ansprüche, wie Reparaturkosten, Wertminderung oder Personenschäden, müssen bei der gegnerischen Versicherung oder dem Regulierungsbeauftragten geltend gemacht werden.
Mit Unterstützung von Experten wie MOTOEXPERT POLAND können wir den Schaden in Deutschland professionell und zügig abwickeln. Unser Team von Experten erstellt ein sorgfältiges Gutachten über den entstandenen Schaden und unterstützt uns bei der Abwicklung mit der Versicherung. So können wir sicherstellen, dass alle unsere Ansprüche berücksichtigt werden und wir den Schaden schnell und unkompliziert regulieren können.