Bei einem Verkehrsunfall im Ausland ist Schadensersatz möglich
Verkehrsunfälle im Ausland – Schadensersatz möglich? Neben der Aufregung und dem Ärger ist ein Unfall im Ausland zusätzlich mit Verständigungsproblemen verbundenen. Doch wie in Deutschland auch ist es möglich, das Sie als geschädigter Schadensersatz erhalten, wenn auch nicht in der gleichen Höhe und unter anderen Voraussetzungen.
Unfälle im Ausland bzw. Schadensersatzansprüche werden meist vollständig nach ausländischem Recht behandelt. Deshalb sollen sie bei einem Verkehrsunfall im Ausland folgende Regeln beachten, damit ein Schadensersatzanspruch nicht erlischt u.a. unterzeichnen Sie im Ausland nie ein Dokument, das Ihnen auf Grund der Sprache nicht verständlich ist, verständigen Sie bei einem Unfall die Polizei, Schadensersatzansprüche müssen an die Haftpflichtversicherung des Schädigers gestellt werden.
Schadensersatz durch Unfälle im Ausland bzw. Übernahme der Kosten von z. B. Gutachterkosten werden teilweise nicht komplett ersetzt oder Ausgleich einer entstandenen Wertminderung ist schwierig durchzusetzen. Es ist also schwierig zu sagen, in welchen Umfang Ansprüche auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall im Ausland geltend gemacht werden können.
Bei einem Unfall im Ausland lassen Sie sich am Besten beraten von einem Anwalt der sich mit dem nationalen Recht auskennt bzw. die Sprache spricht um sich in die Akten einzulesen. Meist fallen Entschädigungen und Schadensersatz allerdings weit geringer aus, wie in Deutschland. Grund: geringere Mindestdeckungssummen.
Informieren Sie sich also rechtzeitig und seien Sie vorbereitet um Ärger, Missverständnissen und eventuellen hohen Kosten aus dem Weg zu gehen.
Informieren Sie sich also rechtzeitig und seien Sie vorbereitet um Ärger, Missverständnissen und eventuellen hohen Kosten aus dem Weg zu gehen.