Sachschäden durch Anwalt mit Fachgebiet Schadensregulierung regeln lassen ist eine gute Idee. Der Umfang der Schadensregulierung richtet nach der Haftungsquote über die Ihnen der Anwalt mit Gebiet Schadensregulierung Auskunft erteilen kann. Der Anwalt mit Kenntnissen auf dem Gebiet der Schadensregulierung kann Ihnen kompetent und zuverlässig zu Ihrem Recht gegenüber der Versicherung und dem Unfallgegner helfen.
Anwalt Gebiet der Schadensregulierung sorgen dafür, dass Sie nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen. Bei einem Sachschaden ist es also ratsam die Vertretung durch einen Anwalt mit Fachgebiet Schadensregulierung zu nutzen um für Sie auch alle mögliche Ansprüche gegenüber Versicherung und dem Unfallverursacher durchzusetzen.
Dem Anwalt mit Gebiet Schadensregulierung werden u. a. folgende Schadenspositionen bekannt sein:
- An- und Abmeldekosten sind regelmäßig pauschaliert mit 60 bis 80 € anzusetzen
- Verschrottungskosten sind ebenfalls erstattungsfähig
- eine Auslagenpauschale i.H.v.20 bis 25 € kann immer geltend gemacht werden
- Sachverständigenkosten sind zu ersetzen, außer bei geringfügigen Schäden
- Ein und Umbauten von Musikanlagen etc. sind im Falle der Anschaffung eines Ersatzwagens ebenfalls erstattungsfähig.
- eine Rückstufung in der Schadensfreiheitklasse (Rabattverlust) gehört bei den Kasko (nicht aber bei den Haftpflichtversicherungen) zum ersatzfähigen Schadensumfang
- Kosten des mit der Schadensregulierung beauftragten Anwalts gehören ebenso zum Schadensersatz und sind von der gegnerischen Versicherung nach der Haftungsquote zu tragen