Auto-Unfall in Polen – unverschuldet
Im Ausland einen Autounfall?
In Polen einen Autounfall unverschuldet?
Sind Sie in unverschuldet in einen Autounfall geraten. Wenn Sie in Polen unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten sind, haben sie als Unfallgeschädigter einige Rechte. Sie können bei einem unverschuldeten Autounfall Ihr Kfz in einer Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen. Auch haben Sie laut BGB das Recht, wenn Kosten zur Ermittlung und Herstellung des Kfz nötig sind, diese bei einem unverschuldeten Unfall erstattet zu bekommen.
Autounfall – unverschuldet passieren plötzlich und unerwartet, die dann einige Fragen aufkommen lassen wobei man Hilfe braucht. Sind sie unverschuldet im Ausland in einem Autounfall verwickelt, ist es das beste einen Anwalt aus Polen zu konsultieren. Er kann Ihnen die Auftretenden Fragen beantworten und sollte es zu einem Prozess kommen bestmöglichst vertreten. Der Anwalt aus Polen wird auch Ihre Interessen gegenüber der gegnerischen Versicherung wahrnehmen.
Bei einem unverschuldeten Autounfall in Polen sind Sie der Geschädigte und die gegnerische Versicherung der Schädiger. Diese wird bestimmt nicht in Ihrem Interesse handeln, deshalb Hilfe eines Anwaltes aus Polen in Anspruch nehmen. Die Haftpflichtversicherung der Gegenseite muss die Kosten für die Vertretung eines Rechtsanwaltes aus Polen tragen, gemäß das Sie unverschuldet daran beteiligt sind.
Unverschuldeter Autounfall in Polen, bitte folgendes unbedingt notieren: Amtliches Kennzeichen Name und Anschrift des Gegners und Versicherung wenn Zeugen vorhanden aus hier Name und Adresse Dienststelle und Name des Polizisten der den Unfall aufnimmt Fotografieren Sie wenn es möglich ist die Position der Wagen nach dem unverschuldeten Unfall.
Hilfe bei einem Unfall in Polen – Anwälte und Unfälle in Polen